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   BVerwG, 08.07.1992 - 9 B 16.92   

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https://dejure.org/1992,17661
BVerwG, 08.07.1992 - 9 B 16.92 (https://dejure.org/1992,17661)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1992 - 9 B 16.92 (https://dejure.org/1992,17661)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1992 - 9 B 16.92 (https://dejure.org/1992,17661)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer staatlichen Bekämpfung von Unterstützungshandlungen zugunsten von Widerstandsorganisationen unter Bürgerkriegsverhältnissen als politische Verfolgung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1992 - 9 B 16.92
    Deshalb kann auch die Rüge der Beschwerde, das Berufungsgericht sei in Verkennung des Begriffs der "latenten Gefährdungslage" von dem Urteil des beschließenden Senats vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - (BVerwGE 81, 170) abgewichen, die erstrebte Revisionszulassung nicht rechtfertigen.
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1992 - 9 B 16.92
    Ist ein Urteil jedoch auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1992 - 9 B 16.92
    Die von der Beschwerde insoweit aufgeworfene Frage rechtfertigt gleichwohl die Zulassung der Revision nicht, denn sie ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinlänglich geklärt (vgl. BVerfGE 80, 315; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 - BVerwGE 07, 152).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1992 - 9 B 16.92
    Die von der Beschwerde insoweit aufgeworfene Frage rechtfertigt gleichwohl die Zulassung der Revision nicht, denn sie ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinlänglich geklärt (vgl. BVerfGE 80, 315; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 - BVerwGE 07, 152).
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